PSA- Rechtliche Grundlagen
Der Arbeitgeber hat, wenn dies notwendig ist, den Arbeitnehmenden zumutbare PSA zur Verfügung zu stellen. Er muss dafür sorgen, dass die PSA jederzeit bestimmungsgemäss verwendet werden. Der Arbeitnehmer ist seinerseits verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten PSA zu benützen und ihre Wirksamkeit nicht zu beeinträchtigen.
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